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Projektentwicklung

Der Geschäftsbereich ‘‘Projektentwicklung‘‘ befasst sich mit der Bewertung und Akquise geeigneter Potenzialflächen sowie der Baurechtschaffung und Umsetzung von Freiflächenphotovoltaik-und Windanlagen.

Bei besonderen Projektanforderungen wägt eine persönliche Ansprechpartner*in für die Flächeneigentümer*in im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (Feasibility

Study) neben kaufmännischen Aspekten, Planungs- sowie Vertragsrisiken ab und liefert so eine Entscheidungsgrundlage über die Durchführbarkeit und Wirtschaftlichkeit des geplanten Projekts.

Verteilt auf die Standorte in Traunstein Berlin und Hamburg betreut das Team ‘‘Projektentwicklung‘‘ der MaxSolar GmbH Projekte in ganz Deutschland.

Projektentwicklung Schritt für Schritt

Flächenbewertung & Machbarkeitsstudie

Angefangen mit einer ersten Bewertung der Fläche wird die Eignung von erfahrenen Experten*innen nicht nur auf planungs- bzw. baurechtliche Sachverhalte, sondern auch in Bezug auf Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie spezifischer Standorteigenschaften und der Vergütungsfähigkeit im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) geprüft.

Im Zuge einer Machbarkeitsstudie erfolgt mittels computergestützter Analyse- und Simulationstools eine Kalkulation über den prognostischen Stromertrag. Die sich daraus ergebende Nennleistung und die resultierenden Erträge, dienen als Basis der wirtschaftlichen Kalkulation und Berechnung der Rentabilität der geplanten Anlage.

Prüfung Netzbetreiber

Fallen Flächenprüfung und Machbarkeitsstudie positiv aus, so übernimmt die Abteilung Projektentwicklung anschließend die vertragliche Grundstückssicherung in Abstimmung mit den Eigentümer*innen und beantragt die Prüfung der Netzverträglichkeit beim jeweiligen Netzbetreibenden.

Nach Sicherung der Fläche und Bestätigung eines wirtschaftlich sinnvollen Netzeinspeisepunkts, erfolgt die Vorstellung des Projekts bzw. dessen Konzeptionierung bei der Gemeindevertretung. Hierbei besteht die Möglichkeit, den Betrieb der Anlage durch eine bestehende lokale oder noch zu gründende Energiegenossenschaft unter finanzieller Beteiligung der Anwohner*innen zu organisieren. Dies fördert die Akzeptanz bei der Bevölkerung und trägt gleichzeitig dazu bei, die Wertschöpfung direkt vor Ort, d.h. am Anlagenstandort, zu verankern. Als gewerbesteuerpflichtige Anlage und der Möglichkeit der gesetzlichen Kommunalabgabe bestehen darüber hinaus zusätzliche Anreize für die Gemeinde.

Ganzheitliches Energiekonzept

Neben der eigentlichen Entwicklung des Solar-und oder Windparks, können ganzheitliche Energiekonzepte in das Gesamtprojekt integriert werden. So sind neben dem Ausbau der kommunalen Ladeinfrastruktur auch Speicherlösungen, strombasierte Fernwärmenetze und perspektivisch auch die Erzeugung grünen Wasserstoffes möglich.

Vertragsabwicklung und Vorplanung

Im Sinne der Baurechtschaffung und faktischen Umsetzung muss das Vorhaben das formelle, per Baugesetzbuch vorgegebene Bauleitplanverfahren durchlaufen. Nach gefasstem Planaufstellungsbeschluss durch den jeweiligen Gemeinderat, übernimmt das Team ‘‘Projektentwicklung‘‘ die Koordination und Abstimmung zwischen Gemeinde, Behörden sowie externen Dienstleistern wie Planungs- und Gutachterbüros und sorgt dadurch für einen reibungslosen Verfahrens- und Projektablauf.

Gleichzeitig findet die Vorplanung des Einspeisepunktes und zur Trassierung statt, was in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Netzbetreibenden, der Gemeindeverwaltung sowie externen Ingenieurbüros für Trassenplanung und Tiefbau geschieht.

Genehmigungen

Nach Satzungsbeschluss und Rechtskraft des Bebauungsplanes organisiert das Team ‘‘Projektentwicklung‘‘ die Antragsstellung zur Baugenehmigung und sonstiger erforderlicher Genehmigungen. Zudem bereitet es alle erforderlichen Grundlagen für die Antragsunterlagen auf und führt die Abstimmung mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden durch.

Stromlieferverträge

Das Team ‘‘Projektentwicklung‘‘ betreut im Falle einer freien Direktstromvermarktung (Private Purchase Agreement - PPA) die Ausarbeitung von Stromlieferverträgen bzw. organisiert für sogenannte förderfähige EEG-Anlagen die Teilnahme an der Ausschreibung bei der Bundesnetzagentur.

Schließlich wird der genehmigte Solarpark mitsamt seinen Anschlussprojekten zur Umsetzung, Bau und Inbetriebnahme, an die Abteilung ‘‘Technik und Elektroplanung‘‘ übergeben und umgesetzt.

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