Angefangen mit einer ersten Bewertung der Fläche wird die Eignung von erfahrenen Experten*innen nicht nur auf planungs- bzw. baurechtliche Sachverhalte, sondern auch in Bezug auf Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie spezifischer Standorteigenschaften und der Vergütungsfähigkeit im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) geprüft.
Im Zuge einer Machbarkeitsstudie erfolgt mittels computergestützter Analyse- und Simulationstools eine Kalkulation über den prognostischen Stromertrag. Die sich daraus ergebende Nennleistung und die resultierenden Erträge, dienen als Basis der wirtschaftlichen Kalkulation und Berechnung der Rentabilität der geplanten Anlage.