Angefangen mit einer ersten Bewertung der Fläche wird die Eignung von erfahrenen Experten*innen nicht nur auf planungs- bzw. baurechtliche Sachverhalte, sondern auch in Bezug auf Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie spezifischer Standorteigenschaften und der Vergütungsfähigkeit im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) geprüft.
Im Zuge einer Machbarkeitsstudie erfolgt mittels computergestützter Analyse- und Simulationstools eine Modulbelegung der Fläche sowie eine Kalkulation über den prognostischen Stromertrag. Die sich daraus ergebende Nennleistung und die resultierenden Erträge, dienen als Basis der wirtschaftlichen Kalkulation und Berechnung der Rentabilität der geplanten Anlage.